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Fr, 12.03.2010

Autor

GEMEINDERAT

Josef Rolek

29.11.2009 12:38

Initiativantrag "Verordnung von Schutzzonen - Glücksspiel" übergeben

Der Antrag lautet:

An die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Purgstall                                           

Initiativantrag gem. NÖ Gemeindeordnung

„Verordnung von Schutzzonen - Glücksspiel“

Aufgrund der Regelungen des NÖ Spielautomatengesetzes kann die Landesregierung auch in Purgstall den Betrieb von Spielautomaten genehmigen. Wir sehen das als sozial unerwünschtes Angebot, das Menschen in ihrer Existenz gefährden kann. Die Schutzbestimmungen des Gesetzes können leicht umgangen werden und sind völlig unzureichend. Bei einem Einsatz pro Spiel von 50 Cent können in kurzer Zeit große Summen verloren werden. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 22.06.2006 mehrheitlich für die Verordnung von sogenannten Schutzzonen ausgesprochen

Aus diesen Gründen beantragen die UnterzeichnerInnen, die Fr. Bürgermeister soll eine Verordnung im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.06.2006 erlassen, welche Schutzzonen ausweist, in denen das Aufstellen von Spielautomaten verboten ist.

Zustellungsbevollmächtigte für Bescheide: GR Erika Teichmann, Serpentingasse 18, 3251 Purgstall Stellvertreter der Zustellungsbevollmächtigten: GR Josef Rolek, Friedhofstraße 10, 3251 Purgstall, GR Christian Müller, Lagerstraße 39, 3251 Purgstall

Die Unterzeichneten erklären, dass sie die oben angeführte Initiative „Verordnung von Schutzzonen - Glücksspiel“ unterstützen.





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